Arbeitsmedizinische Vorsorge
Ist eine Tätigkeit mit bestimmten Gefährdungen verbunden, muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern die s.g. arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen. Bei der Vorsorge steht die Aufklärung und die Beratung zu eventuellen gesundheitlichen Schädigungen durch die Arbeit sowie entsprechende Schutzmaßnahmen im Vordergrund. Auch weiterführende Untersuchungen (Sehtest, Hörtest, Blutuntersuchung) sind dabei dem Arbeitnehmer anzubieten. Die Anlässe der Vorsorge werden in der arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) genannt und deren Umsetzung in den arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) konkretisiert. Man unterscheidet zwischen Pflicht- , Angebots- und Wunschvorsorgen.
Wir beraten Sie gerne, die gesetzlichen Vorgaben der ArbMedVV praxisgerecht und zeitgemäß in Ihrem Betrieb umzusetzen.